Die Radtourplanung für die Route Berlin-Rügen ist in vollem Gange. Am Freitag geht es los: Viele viele Kilometer Wind um die Nase wehen lassen und mindestens zwei Nächte im Zelt nächtigen! Darauf freue ich mich! Eine Frage treibt jedoch noch im Kopf meines werten Tourbegleiters: Ist das wilde Zelten, Wildcampen in Deutschland überhaupt erlaubt oder ist es verboten?
Ich habe mich bei der Frage nach dem Wildcampen ehrlich gesagt nicht so verrückt gemacht. Da ich nicht vor habe, tagelang irgendwo zu campieren, sondern nur die Dunkelheit überbrücken möchte ;). Das würde die Polizei oder den ansässigen Förster wahrscheinlich weniger tangieren … also habe ich etwas recherchiert, gegoogelt, ok.
In manchen europäischen Ländern hagelt es hohe Bußgelder, wenn man beim Wildcampen erwischt wird. Zum Beispiel gibt es in Spanien, Griechenland, Italien und Frankreich sehr hohe Strafen. In einigen Ländern ist trotz des Wildcampen-Verbots das Biwakieren erlaubt. Was bedeutet Biwakieren? Darunter verstehe man das Übernachten unter (fast) freiem Himmel, das heißt man hat keine typische Campingausrüstung, sondern schläft eher spartanisch in der freien Natur. Eine überdachte Unterkunft, wie z.B. durch eine Plane, ist dabei auch möglich.
Wildcampen in Deutschland
In Deutschland ist es abhängig vom Bundesland, ob man in der freien Natur wild zelten darf oder nicht.
Es gibt ganz unterschiedliche Regelungen zum Thema Wildcampen in Deutschland. Laut ADAC ist Übernachten meist erlaubt, Campen im öffentlichen Raum jedoch nicht. Es gilt als Camper wer seine Campingausstattung außerhalb des Caravans nutzt. Die Grenzen sind also fließend. Doch allgemein ist Wildcampen eher verboten als erlaubt.
Es gibt natürlich auch Ausnahmen. Im Pfälzer Wald ist das wilde Zelten erlaubt, jedoch muss man sich dort vorher anmelden.
Auf der Radtour von Berlin nach Rügen durchstreifen wir Brandenburg und Mecklenburg Vorpommern. Tatsächlich ist es dort (und auch in Schleswig Holstein) durch eine Sonderregelung gestattet eine Nacht in der freien Natur zu zelten. Unter der Bedingung, dass man sich nicht in einem Naturschutzgebiet aufhält und kein motorisiertes Fahrzeug bei sich hat. Diese Regelung steht im Naturschutzgesetz, in Paragraf 44, Absatz 4, lautet es: „Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer dürfen abseits von Zelt- und Campingplätzen für eine Nacht Zelte aufstellen, wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine besonderen Schutzvorschriften entgegenstehen.“
Woher weiß ich, dass es sich um ein Naturschutzgebiet handelt? Wenn man das grün gerahmte Dreieck übersehen hat, kann man auf www.geodienste.bfn.de/schutzgebiete sehen, wo sich Schutzgebiete befinden.
Fazit:
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Wildcampen ist in Deutschland verboten
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es drohen Bußgelder bei Missachtung des Verbots
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Ausnahmeregelung für Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern und Schleswig Holstein: eine Nacht im Freien zelten ist außerhalb von Naturschutzgebieten OK
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